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Letzte Aktualisierung: 23.7.2007 |
- impressum - |
HAUSORDNUNG
Leitlinien
- Wir wollen an unserer Schule in einer guten Atmosphäre miteinander leben und arbeiten.
- Wir nehmen aufeinander Rücksicht und helfen, wenn andere Hilfe brauchen.
- Jede/r Einzelne ist für den Zustand bzw. die Erhaltung der ganzen Einrichtung mitverantwortlich.
- Wir sind uns unserer persönlichen Verantwortung beim Umgang mit der Umwelt bewusst.
Deshalb gelten die folgenden, für alle Beteiligten verbindlichen Regelungen.
1. Unterrichtszeit
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Alle Schüler/innen befinden sich zu Stunden-beginn mit den erforderlichen Unterrichtsmaterialien an ihren Plätzen. Ist der/die Lehrer/in 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, fragen die Klassensprecher/innen zuerst in den Lehrerzimmern und dann im Sekretariat nach.
Kaugummikauen, Essen und Trinken sind während des Unterrichts nicht erlaubt.
Für das saubere Reinigen der Tafeln am Ende jeder Unterrichtsstunde (bei Bedarf auch zu Beginn der Stunde) ist der wöchentlich wechselnde Tafeldienst verantwortlich.
Während der Unterrichtszeit muss auf den Gängen und Treppen unbedingt Ruhe herrschen.
2. Pausen (auch Freistunden)
Die Pausen dienen der Erholung. Deshalb sollen die Schüler/innen in den Pausen möglichst ins Freie gehen. Um Unfälle zu vermeiden, darf auf den Gängen und Treppen nicht gerannt werden. Aus Sicherheitsgründen sind die Treppen freizuhalten.
Während der Pausen werden die Unterrichtsräume gelüftet. Die Fachräume sind in den Großen Pausen i.d.R. abgeschlossen. In der MittAGs / Projektepause sind die Schultaschen i.d.R. im Klassenzimmer des NachmittAGs / Projekteunterrichts (nicht im Eingangsbereich) aufzubewahren.
Auf dem Pausengelände sind gefährdende Spiele nicht erlaubt. Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen möglich. Für die Klassen 11 bis 13 ist der Pausenbereich um den Gehweg entlang des Straußwegs erweitert.
Schüler/innen der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen in den Pausen das Schulgelände nur in Ausnahmefällen und erst nach Rücksprache mit dem/der Klassenlehrer/in bzw. dem/der Lehrer/in der vorangegangenen Stunde verlassen. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 können in Pausen und in Hohlstunden das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen.
In den kleinen Pausen ist der Kauf von Getränken u.a. beim Hausmeister nicht erlaubt.
3. Ordnung
Alle Schüler/innen verpflichten sich, das Gebäude, die Einrichtungsgegenstände der Schule sowie die entliehenen Lernmittel schonend zu behandeln. Die bepflanzten Außenanlagen dürfen nicht betreten werden. Beschädigungen am Gebäude sowie von Einrichtungs-gegenständen sind beim Hausmeister bzw. auf dem Sekretariat zu melden. Die Verursacher haften für die Schäden.
Verletzungen (auch auf dem Schulweg), die einen Arztbesuch notwendig machen, sind aus versicherungsrechtlichen Gründen baldmöglichst auf dem Sekretariat zu melden.
Lehrer/innen und Schüler/innen sind für die Sauberkeit an ihren Plätzen, in den Unter-richtsräumen, auf den Gängen und Treppen sowie im Pausenbereich verantwortlich.
In den Unterrichtsräumen gilt: alle Stühle werden nach der 6. Stunde und nach dem NachmittAGs / Projekteunterricht auf die Tische gestellt und anschließend wird der Raum von einem Ordnungsdienst der jeweiligen Gruppe gefegt. Für das Außengelände gilt eine besondere Regelung, die den Klassen 6, 8 und 10 einen bestimmten Bereich zur wöchentlichen Reinigung zuweist; die Organisation liegt in den Händen der Klassenleitungen. Die Jahrgangsstufe 11 hat zur Aufgabe, den Weg von der Haltestelle Bubenbad zur Schule regelmäßig von den Hinterlassenschaften der Schüler/innen zu befreien. Im Oberstufenbereich richten die Jahrgangsstufen 12 und 13 einen eigenen Ordnungsdienst ein.
Es ist untersagt, gefährliche Gegenstände in die Schule mitzubringen. Elektronische Spiele dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Skateboards, Inlinern, City-Rollern, Kickboards u.ä. auf dem Schulgelände verboten. Diese Fahrgeräte sind auf den dafür vorgesehenen Flächen im Schuleingangsbereich abzustellen. Das Abstellen erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
Walkmen, Kassetten- und Radiorecorder, CD-Player u.ä. dürfen nur mit besonderer Erlaubnis gespielt werden. Handys müssen während der Unterrichtszeit völlig abgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlungen können die genannten Gegenstände bzw. Geräte eingezogen werden. Ein Anspruch auf sofortige Rückgabe bzw. Ersatz besteht grundsätzlich nicht.
Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen ordentlich abzustellen. Die Fluchtwege sind freizuhalten. Die schuleigenen Parkplätze stehen nur Lehrer/innen zur Verfügung.
4. Umweltbewusstes Verhalten
Alle an der Schule Beteiligten sind darum bemüht, mit Energie und Rohstoffen sparsam und verantwortungsbewusst umzugehen. Es ist darauf zu achten, dass das Licht in den Unter-richtsräumen und auf den Gängen nur im Bedarfsfall eingeschaltet ist und die Fenster während der Heizperiode nur zum kurzen Lüften (in der Pause) geöffnet werden.
Getränkedosen sind an der Schule nicht erwünscht.
Es wird empfohlen, Aufschriebe im Unterricht und Klassenarbeiten mit Füller zu schreiben.
Müll soll möglichst vermieden, ansonsten getrennt werden.
5. Gestaltung der Räume und Gänge
Die Ausgestaltung der Klassenräume erfolgt durch die Schüler/innen der jeweiligen Klasse zusammen mit den Klassenlehrer/innen. Die Anordnung der Tische sowie die Sitzordnung legt der/die Klassenlehrer/in in Absprache mit den Schüler/innen und den in der Klasse unterrichtenden Lehrer/innen fest. Einschränkungen sind dann notwendig, wenn ein Klassenzimmer auch als Fachraum benützt wird. Andere Klassen und Gruppen beachten diese Ausgestaltung bzw. Tischanordnung. Wird eine andere Anordnung benötigt, ist am Ende der Stunde der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
Plakate und sonstige Aushänge werden nach Genehmigung durch die Schulleitung oder die SMV an den dafür vorgesehenen Anschlagbrettern angebracht. Für schuleigene Veranstaltungen können auch die Glastüren benutzt werden. In den Gängen darf an Wänden und Fenstern nicht plakatiert werden.
6. Rauchen, Alkohol und andere Drogen
Das Rauchen ist aus gesundheitlichen Gründen unerwünscht Wir wünschen nicht, dass auf den dem Schul- bzw. Pausenbereich benachbarten Gehwegen geraucht wird.
Das Rauchen ist nur auf dem dafür vorgesehenen und durch die Beschilderung ausgewiesenen Areal rechts hinter dem Eingangstor an der Heidehofstrasse erlaubt (Abgrenzung durch Pflanzkübel). Der Aufenthalt in diesem Bereich ist nur Schülern/innen ab Klasse 11 erlaubt.
Ziel ist es mittelfristig, d.h. im Schuljahr 2007/2008 jegliches Rauchen in der Schule einzustellen.
Das Rauchen ist nur in den großen Pausen erlaubt, in den kleinen dagegen verboten.
Für Lehrer/innen gilt eine eigene Regelung im Lehrerbereich.
Alkohol darf auf dem Schulgelände nicht getrunken werden. Illegale Drogen aller Art sind verboten.
7. Abschließende Bemerkungen
Die Regelungen der Hausordnung gelten für alle Veranstaltungen im Hause, analog auch bei allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Ausnahmen für besondere Veranstaltungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
Von Schüler/innen und Lehrer/innen wird erwartet, dass sie ihr Verhalten auch außerhalb der Schule nach den Leitlinien dieser Hausordnung richten.
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Die Hausordnung wurde von der Gemeinsamen Konferenz am 22. Juli 2004 und am 13. Dezember 2004 beschlossen . Sie ist mit Beginn des Schuljahres 2004/05 in Kraft.